ÜBERNACHTUNGSVERBOT FÜR LKW + KLEINTRANSPORTER
/ Aufenthalt nur zum Be- und Entladen
/ Aufgrund der anhaltenden Situation der zugestellten Parkflächen; auf dem Hauptparkplatz vor dem Verwaltungsgebäude, sowie auf dem Geländefreiflächen innerhalb des !PS – Innovationspark, sehen wir uns gezwungen mit sofortiger Wirkung ein Park- und Übernachtungsverbot für LKWs- und Kleintransporter durchzusetzen.
Ein weiterer Grund ist zudem die Vermüllung durch wahllos weggeworfene Abfälle/Essenreste, sowie die Verschmutzung des Geländes durch nächtliche Toilettengänge.
Wir haben nichts gegen „die Trucker“ und verstehen die Problematik der gesetzlich vorgegebenen Fahr- und Ruhezeiten. Auch können wir nachvollziehen, das man nach einem langen – und mit unter stressigen Anfahrtsweg zur Be- oder Entladestelle endlich Ruhe haben oder einfach nur schlafen möchte.
Jedoch hat die „geduldete Übernachtung“ im vergangenen halben Jahr solche Ausmaße – insbesondere mit der Verunreinigung durch Fäkalien angenommen, das wir von dieser Entscheidung nicht absehen konnten.
Wir bitten Sie als Mieter bzw. als Speditionsdienstleister zu unseren Mietern, die Fahrer zusätzlich auf das Übernachtungsverbot hinzuweisen.
Widerrechtlich geparkte Fahrzeuge werden wir, auch durch die Inanspruchnahme der Polizei vom Gelände verweisen oder abschleppen lassen. Des weiteren behalten wir uns das Recht auf Anzeige wegen Hausfriedensbruch vor. Das gesamte Gelände ist Videoüberwacht und wird in regelmäßigen Abständen auch in der Nacht kontrolliert!
Die nächstmögliche, öffentliche Park- und Übernachtungsmöglichkeit bietet – im hinteren Bereichder Fläche, der große Hauptparkplatz vor der Stadthalle. Anbei ist unsere Wegbeschreibung zum Download als .PDF-Datei (ca. 650 kb) erhältlich. Weitere Infos zum geltenden Parkrecht für LKW(u.a. in Gewerbegebieten), sowie eine Übersicht der aktuellen Bußgelder gibt es hier: bussgeld-info.de. Der Scan des QR-Codes führt direkt zur Routenführung in Google Maps.